BGH-Urteil zu Online-Coachings & ZFU: Was Anbieter jetzt wissen müssen
Warum Ihr Coaching jetzt betroffen ist
Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. Juni 2025 (Az. III ZR 109/24) hat die Regeln für Online-Coachings grundlegend verändert. Der BGH stellte klar: Sofern alle Voraussetzungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG) erfüllt sind – auch im B2B‑Bereich – muss eine ZFU‑Zulassung vorliegen. Andernfalls ist der Vertrag nichtig und Rückforderungen drohen.
Was ist die ZFU & was regelt das FernUSG?
Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) in Köln regelt seit 1977 (Gesetz in Kraft) die Zulassung von Fernlehrgängen, und bietet damit einen rechtlichen Rahmen für verbraucher-, beziehungsweise Unternehmerfreundliche Online-Lernangebote Gemäß § 1 FernUSG gilt Fernunterricht, wenn folgende vier Kriterien erfüllt sind:
- Entgeltlich
- Vermittlung von Kenntnissen/Fähigkeiten
- Räumlich (überwiegend) getrennt
- Lernerfolgskontrolle durch den Anbieter oder Beauftragten
Was hat der BGH entschieden?
- FernUSG gilt auch für Unternehmer (B2B): Nicht nur auf Verbraucher-Coachings beschränkt
- Wissensvermittlung zählen – unabhängig vom Begriff "Coaching"
- Asynchronität reicht: Serien‑Videos oder aufgezeichnete Live‑Calls gelten als räumlich getrennt, auch ohne klassische Präsenzstruktur
- Lernerfolgskontrolle gilt weit: Bereits Fragekanäle (Mail/Forum/Live‑Support) zählen – unabhängig vom tatsächlichen Feedbackgebrauch
Folgen für dich als Anbieter
Wenn dein Angebot kostenpflichtig ist, systematisch Wissen vermittelt, asynchron abläuft und zumindest optional Feedback oder Fragen zulässt – dann ist eine ZFU-Zulassung gesetzlich verpflichtend.
Fehlende Zulassung bedeutet: Vertrag wird automatisch nichtig (§ 7 FernUSG) – du kannst keine Zahlungen einbehalten, Kunden können Rückerstattung verlangen, und Bußgelder sind möglich.
Dein Nutzen durch Compliance
Für dich als Anbieter:
- Rechtssicherheit – keine Rückzahlungsforderungen oder Vertragsnichtigkeit
- Marketing-Benefit: Das ZFU-Siegel erhöht Vertrauen, wirkt hochwertig und professionell
- Umsatzsteuerersparnis: ZFU-zertifizierte Kurse können steuerfrei sein (§ 4 Nr. 21 UStG) – bei erfolgreicher Zertifizierung durch die ZFU
Für deine Kunden:
- Qualität und Transparenz: Klare AGB, Widerrufsrechte, Kündigungsoptionen und Betreuungspflichten
- Verbraucherschutzfaktor: Rücktrittsrecht, definierte Laufzeiten und Kostenkontrolle
Deine Praxis-Checkliste: Ist dein Format zulassungspflichtig?
- Ist dein Kurs kostenpflichtig?
- Werden systematische Inhalte vermittelt (Lehrplan, Modulstruktur)?
- Findet der Kurs überwiegend räumlich getrennt/asynchron statt?
- Bietest du den Teilnehmern irgendeine Form von Feedback, Fragen oder Betreuung?
Wenn du drei oder mehr Punkte mit „Ja“ beantworten kannst: ZFU-Zulassung erforderlich – andernfalls riskierst du rechtliche und wirtschaftliche Nachteile.
Nächste Schritte
- Analyse der eigenen Kursformate: Passe Angebote ggf. so an, dass sie die Kriterien umgehen (bei reinen Selbstlernformaten ohne Support).
- Formulierung der AGB & Verträge: Klar erstellen – inkl. ZFU-Nummer, Widerrufsrecht, Laufzeitregelung etc.
- ZFU-Antrag stellen, wenn du alle FernUSG-Kriterien erfüllst: Kosten ab ca. 1.050 €, Zeitrahmen bis zu 3 Monate
- Kommunikation an Kunden: Kündige transparent an, ob dein Angebot bereits zertifiziert oder bewusst zulassungsfrei gehalten ist.
Unser Fazit: Sicherheit statt Risiko
Entscheidend ist: Entweder garantierte Freiheit (keine Zulassung nötig) oder vollständige Compliance mit ZFU – inklusive rechtssicherer Verträge, AGB und ggf. ZFU-Prüfung.
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Quellen & weiterführende Links
- BGH-Urteil vom 12.06.2025 (Az. III ZR 109/24), das die Anwendung des FernUSG auf Online-Coachings bestätigt
- Artikel „Nach BGH‑Urteil: Was müssen Anbieter von Online-Coaching jetzt beachten?“ – zur Anwendung des FernUSG auf B2B-Coachings
- Artikel „FernUSG & ZFU: Das gilt aktuell für Coaches & Online-Kurse“ mit Erläuterungen zu räumlicher Trennung und Interaktion
- „Online-Coaching rechtswidrig? BGH erklärt Verträge ohne Zulassung für unwirksam“ – Fallbeschreibung, Nichtigkeit und Rückforderungsfolgen
- Analyse „BGH bestätigt Anwendbarkeit des FernUSG auf Online-Coaching/Mentoring – ohne Verbraucherbegrenzung“
- Überblick zu Umsatzsteuerfreiheit bei ZFU-zertifizierten Kursen nach § 4 Nr. 21 UStG
- Darstellung früherer OLG‑Entscheidung (OLG Celle) zur Lernerfolgskontrolle auch im B2B Bereich
- Klärung, wann Lernkontrolle durch Fragenmöglichkeiten oder Chat ausreicht (Ra‑Kotz FAQ)
- Hintergrundinfos zum FernUSG – Definitionen & Anforderungen (§ 1 bis § 12)
- Deepdive-Einblicke zur Zulassungsprüfung bei der ZFU & Abmahnrisiken